AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen von Waren an bzw. Leistungen für Recordati Pharma GmbH

§ 1. Geltung/Anwendungsbereich

1.1 Allen Lieferungen oder Leistungen unserer Vertragspartner an uns liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte selbst dann, wenn bei deren Abschluss die Geltung dieser AGB nicht ausdrücklich vereinbart wird.

1.2 Der Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit widersprochen. Mit Lieferung oder Leistungserbringung durch unseren Vertragspartner werden unsere AGB von diesem anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis allgemeiner Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners dessen Lieferung oder Leistung annehmen.

1.3 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.4 Für Lieferungen oder Leistungen, die auf Grundlage eines Liefer- bzw. Rahmenvertrages zwischen unserem Vertragspartner und uns erfolgen, gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Liefer- bzw. Rahmenvertrages und nachrangig hierzu die AGB.

§ 2. Vertragsschluss/Schriftform

2.1 Unsere Annahme des Angebots unseres Vertragspartners bzw. unsere Bestellung auf Grundlage eines Liefer- bzw. Rahmenvertrages erfolgt schriftlich oder in Textform. Unsere Angebotsannahme bzw. unsere Bestellung einschließlich dieser AGB und ggf. der Bestimmungen des Liefer- bzw. Rahmenvertrages gibt alle Abreden zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Nach unserer Angebotsannahme bzw. nach unserer Bestellung erfolgende Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bzw. der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- oder Textform, ebenso der Verzicht auf die Einhaltung dieses Schrift- bzw. Textformerfordernisses.

2.2 Unsere Angebotsannahme bzw. unsere Bestellung ist von unserem Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab dem Zugang unserer Angebotsannahme, schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

2.3 Weicht eine Bestätigung unseres Vertragspartners im Hinblick auf den Vertragsgegenstand von unserer Angebotsannahme bzw. Bestellung ab, werden die Abweichungen nicht durch unser Schweigen auf die Bestätigung akzeptiert. Unser Schweigen gilt als Ablehnung. Eine etwa erfolgte Annahme oder Verarbeitung der dennoch gelieferten Ware bzw. erbrachten Leistung gilt gleichfalls nicht als Annahme der Abweichungen.

§ 3. Liefer- und Leistungstermine; vorzeitige Anlieferung

3.1 Angegebene Liefer- bzw. Leistungstermine sind bindend. Der Vertragspartner hat uns unverzüglich zu informieren, wenn er erkennt, dass Liefer- bzw. Leistungstermine voraussichtlich nicht eingehalten werden können, und uns die voraussichtliche Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Unbeschadet einer solchen Information haftet der Vertragspartner für aus einer Überschreitung von Liefer- bzw. Leistungsterminen entstehende Schäden gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Vertragspartner das Recht zu, nachzuweisen, dass er die Überschreitung des Liefer- bzw. Leistungstermins nicht zu vertreten hat.

3.2 Bei früherer Anlieferung der Ware als vereinbart sind wir zu deren Rücksendung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt. Erfolgt keine Rücksendung, so lagern wir die Ware bis zum vereinbarten Liefertermin auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wir behalten uns im Falle vorzeitiger Anlieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstag vorzunehmen.

§ 4. Gefahrübergang; Anlieferung der Ware bzw. von Materialien; Teillieferungen; Ausführung durch Dritte

4.1 Die Ware wird auf Gefahr des Vertragspartners versandt. Die Gefahr geht erst nach Übergabe der Ware auf unserem Betriebsgelände auf uns über.

4.2 Die Anlieferung der Ware hat an unsere in der Angebotsannahme bzw. Bestellung angegebene Lieferanschrift während unserer Geschäftszeiten zu erfolgen.

4.3 Teillieferungen sind nicht zulässig. Auch bei deren Annahme durch uns trägt der Vertragspartner evtl. bei uns entstehende Mehrkosten.

4.4 Bei Werkleistungen werden die zur Leistungserbringung notwendigen Materialien auf Gefahr des Vertragspartners versandt und gelagert. Die Gefahr geht erst nach Abnahme des Werkes auf uns über. Die Anlieferung von Materialien hat während unserer Geschäftszeiten am Ort der Auftragsausführung zu erfolgen.

4.5 Der Vertragspartner ist nur mit unserer Einwilligung berechtigt, die Leistung oder Teile hiervon durch Dritte ausführen zu lassen.

§ 5. Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen, Arbeitskampf und höhere Gewalt

Unabwendbare Betriebsstörungen und Betriebseinschränkungen, Arbeitskampf und Fälle höherer Gewalt entbinden die betroffene Partei für die Dauer dieser Umstände und im Umfang ihrer Wirkung von ihrer Leistungspflicht. Sollten solche bei uns eingetretene Umstände, über die wir den Vertragspartner unverzüglich informieren werden, Abnahme, Verarbeitung oder Verbrauch der Ware wesentlich erschweren oder verzögern, so sind wir berechtigt, die Abnahme der Ware um die Dauer dieser Umstände hinauszuschieben. Wird uns die Abnahme infolge solcher Umstände dauerhaft unmöglich, können wir hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten.

§ 6. Zahlung; Versand- und Verpackungskosten

6.1 Unsere Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Leistungserbringung und Rechnungseingang mit 2% Skonto oder netto 30 Tage nach Lieferung bzw. Leistungserbringung und Rechnungseingang.

6.2 Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

§ 7. Mängelansprüche

7.1 Warenlieferungen

7.1.1 Die Haftung des Vertragspartners für Mängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nicht etwas anderes vereinbart ist.

7.1.2 Rügen von Mängeln können wir innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung der Ware bzw., soweit es sich nicht um erkennbare Mängel im Sinn von § 377 Abs. 2 HGB handelt, nach Entdeckung des Mangels erheben. Wir können Beseitigung des Mangels oder nach unserer Wahl Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen; unsere Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Mangelhafte Ware können wir auf Kosten des Vertragspartners zurücksenden.

7.1.3 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Bei nicht erkennbaren Mängeln im Sinn von § 377 Abs. 2 HGB beginnt die vorgenannte Frist erst ab Ingebrauchnahme (auch bei Dritten), endet jedoch spätestens vier Jahre nach Ablieferung der Ware bei uns.

7.1.4 Mängel berechtigen uns zur Zurückbehaltung des Kaufpreises.

7.2 Werkleistungen, falls die VOB/B nicht anwendbar ist

Der Vertragspartner haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere hat er unverzüglich Nacherfüllung zu leisten. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen sind wir berechtigt, Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des Vertragspartners beseitigen zu lassen. Unsere Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Mängel berechtigen uns zur Zurückhaltung eines angemessenen Teils der vereinbarten Vergütung, mindestens in Höhe des Doppelten der für die Beseitigung der Mängel erforderlichen Kosten.

§ 8. Rechte an Arbeitsergebnissen

8.1 Alle im Rahmen der Vertragserfüllung entstehenden Arbeitsergebnisse sind unser Eigentum. Der Vertragspartner überträgt uns hiermit im Voraus alle Rechte an diesen Arbeitsergebnissen. Wir nehmen diese Übertragung hiermit an.

8.2 Soweit eine Rechteübertragung nicht möglich sein sollte, räumt der Vertragspartner uns unter Verzicht auf die Quellenangabe die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte zur Nutzung, Bearbeitung unter Wahrung der geistigen Eigenart der Arbeitsergebnisse, Vermarktung und sonstigen Verwendung auf welche Art und Weise auch immer – auch für zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannte Nutzungsarten – ein.

8.3 Zieht der Vertragspartner zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeiter oder externe Dritte heran, wird er deren Rechte bzw. von ihnen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen erwerben und diese Rechte im Umfang wie in § 8.1 und § 8.2 geregelt an uns übertragen bzw. einräumen.

8.4 Die Übertragung bzw. Einräumung der Rechte ist mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgegolten.

8.5 Der Vertragspartner wird die an uns erbrachten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, nicht in abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ende des jeweiligen Vertrages. Davon ausgenommen sind Standarduntersuchungsmethoden nach pharmazeutischen Monographien und Guidelines (z.B. PharmEur).

§ 9. Vertraulichkeit

9.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle uns bzw. unsere Produkte betreffende und nicht offenkundigen Informationen, insbesondere alle medizinischen, regulatorischen, rechtlichen, finanziellen, technischen, betrieblichen, wirtschaftlichen, personellen, die Geschäftsführung, Geschäftsgeheimnisse, Vertriebslinien, Kunden, Geschäftspartner, Marketing-/Preisstrategien oder Know-How betreffende Informationen, die er von uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhält (nachfolgend „Informationen“), Dritten gegenüber auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten und sie nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.

9.2 Abweichend von § 9.1 darf der Vertragspartner Informationen ausschließlich solchen eigenen Mitarbeitern oder externen Dritten zugänglich machen, die er mit der Vertragserfüllung uns gegenüber betraut hat und mindestens im in § 9.1 bestimmten Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet hat.

9.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für den Fall, dass Informationen

– bereits im Besitz des Vertragspartners waren,

– ohne Verschulden des Vertragspartners öffentlich bekannt sind oder werden,

– rechtmäßig von einer dritten Partei erworben wurden, die nachweislich ein Recht zu deren Bekanntgabe hat,

– aufgrund gesetzlicher Pflichten offenbart werden müssen, oder

– aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder behördlichen Anordnung offenbart

werden müssen, vorausgesetzt, dass der Vertragspartner uns über derartige Maßnahmen unverzüglich informiert.

9.4 Außer bei entgegenstehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sind wir berechtigt, vom Vertragspartner nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Herausgabe und/oder die Löschung von Informationen einschließlich aller Kopien, die eventuell gemacht wurden, zu verlangen. Der Vertragspartner hat dann unverzüglich die Verwendung der Informationen einzustellen und die Informationen insoweit herauszugeben und/oder zu löschen und letzteres auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

§ 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ulm. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand unseres Vertragspartners Klage zu erheben.

§ 11. Anwendbares Recht

11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Teilnichtigkeit

12.1 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt.

Stand November 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen der
Recordati Pharma GmbH (AGB)

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Unseren Lieferungen, Werkleistungen und sonstigen vertraglichen Leistungen liegen ausschließlich und unter Abwehr fremder AGB diese AGB zugrunde. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender AGB unserer Vertragspartner einen Vertrag vorbehaltlos erfüllen.
1.2 Unsere AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit unseren Vertragspartnern bis zu dem Zeitpunkt, in dem wir die AGB ändern.
1.3 Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung, sofern dieser nicht rechtswirksam durch den Käufer widersprochen wird. Eine Auftragsbestätigung durch uns kann schriftlich, fernschriftlich oder mündlich erfolgen.
2.2 Wir sind berechtigt, einen Auftrag innerhalb von zwei (2) Kalenderwochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Erfolgt die Annahme nach Ablauf der Frist und sieht sich der Käufer deshalb nicht mehr an seinen Auftrag gebunden, hat er dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen; anderenfalls gilt der Vertrag als geschlossen.
2.3 Ein Angebot kann auch durch Auslieferung der Bestellung angenommen werden.

§ 3. Preise, Lieferung

3.1 Sofern nicht in der Auftragsbestätigung abweichend angegeben, gelten die Preise gemäß der jeweils bei Bestellung oder, wenn dies für den Käufer günstiger ist, unserer bei Lieferung gültigen Preisliste.
3.2 Die Zahlungsbedingungen werden mit der Auftragsbestätigung, spätestens mit Übersendung der Rechnung mitgeteilt. Jede Zahlung erfolgt als á Konto Zahlung.
3.3 Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf abweichende Bedingungen hingewiesen wird, erfolgt die Lieferung versand-/ frachtkostenfrei, sofern der Bestellwert der Lieferung 400 Euro übersteigt. Bei Unterschreitung des Bestellwertes von 400 Euro werden Versand- und Frachtkosten erhoben und mit der Rechnung geltend gemacht.

§ 4. Gefahrübergang, Liefer- und Leistungstermine, Erfüllungsort

4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versand geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Auf Wunsch
des Käufers kann auf dessen Kosten eine Versicherung gegen das Transportrisiko abgeschlossen werden. In diesem Falle hat der Käufer uns entsprechend zu beauftragen und den Wert der Ware anzugeben.
4.2 Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung durch uns. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist das Lager verlassen hat oder die Abhol- bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde.
4.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig eine nach den jeweiligen Umständen angemessene neue Lieferfrist bestimmt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde.
4.4 Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
4.5 Teillieferungen durch uns sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.6 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, Ulm.

§ 5. Verzug des Käufers

5.1 Die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Verzugs richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Lieferung weiterer bestellter Waren an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung derjenigen Forderungen, bzgl. derer sich der Käufer in Verzug befindet, zu verweigern oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag/den Verträgen zurückzutreten.
5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.

§ 6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gekauften/bestellten Sache bis zur Erfüllung aller Forderungen – auch älterer, künftiger und bedingter Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und Schadensersatzansprüche – aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu Behandeln.
6.3 Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in stets widerruflichem Auftrag von und für uns, ohne uns jedoch zu verpflichten. Im Fall der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Verkaufswert der neu entstandenen Sache. Für den Fall, dass unser
Eigentum durch Verbindung, Vermischung, oder Verarbeitung erlischt, überträgt uns der Käufer/ Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums-, Miteigentums- und Anwartschaftsrechte an der neuen Sache bis zur Höhe der gemäß Abs. 1 gesicherten Forderungen. Auch in diesem Falle ist der Käufer zur unentgeltlichen Verwahrung für uns verpflichtet. Abs. 2 gilt entsprechend.
6.4 Der Käufer tritt uns bereits jetzt sämtliche Ansprüche, die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehen, ab und zwar bis zur Höhe der gemäß Abs. 1 gesicherten Forderungen. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren gilt Vorstehendes sinngemäß, jedoch wird in diesem Fall die Forderung gegen den Dritten in Höhe des Verhältnisses zum Rechnungswert der anderen Waren an uns abgetreten.
Bei Weiterveräußerung von Waren, an denen wir einen Miteigentumsanteil gemäß Abs. 3 haben, tritt der Käufer uns einen unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil der Forderung gegen den Dritten ab.
6.5 Wir ermächtigen den Käufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder in unserem Miteigentum stehenden Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Die Ermächtigung gilt im Sinne einer aufschiebenden Bedingung als widerrufen, sobald der Käufer sich in Verzug befindet. Der Käufer ist zur Abführung des durch die Weiterveräußerung erzielten Erlöses bis zur Höhe unserer fälligen Gesamtforderungen an uns verpflichtet.
6.6 Wir ermächtigen den Käufer, sämtliche uns zustehenden Forderungen einzuziehen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der einbezogene Rechnungsbetrag frei von Rechten Dritter gehalten wird. Die Ermächtigung gilt als widerrufen, sobald der Käufer sich in Verzug befindet.
Zur Sicherung des Einziehungsrechtes wird weiterhin vereinbart:
6.7 Der Käufer ist jederzeit verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich seine Abnehmer zu benennen und/oder diese von der Abtretung zu unseren Gunsten zu unterrichten, unbeschadet unseres eigenen Rechts zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Gleiches gilt für alle vorhandenen Unterlagen, Anschriftenlisten, Debitorenlisten oder ähnliches. Wir haben jederzeit das Recht, die Lager des Käufers zu besichtigen, solange unserem Eigentumsvorbehalt
unterfallende Waren dort gelagert werden.
6.8 Wir sind von einer Pfändung, sonstigen geltend gemachten Rechten Dritter sowie jeglichen anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware, der im Miteigentum stehenden Ware oder der abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns insoweit entstehenden Ausfall.
6.9 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um insgesamt mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten – nach unserer Wahl – verpflichtet.

§ 7. Mängelgewährleistung

7.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 5 Werktagen, schriftlich bei uns eingehend, zu rügen. Die Rüge muss unter Angabe der Chargen- bzw. Losbezeichnung des als mangelhaft gerügten Produktes sowie unter Angabe dessen Verfalldatums bzw. Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgen. Diese Angaben können – auch nach Ablauf der Rügefrist – nachgereicht werden und sind zur Fristwahrung nicht erforderlich. Nach Ablauf der Rügefrist sind Gewährleistungsansprüche für erkennbare Mängel ausgeschlossen. Nachbesserungen, Untersuchungen u. ä. bedeuten keinen Verzicht auf den Einwand der Verspätung gegenüber erhobenen Rügen. Entsprechendes gilt bei unwirksamer oder unvollständiger Rüge.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, bei erkannten Mängeln die Verwendung der gelieferten Ware sowie insbesondere deren Weiterverkauf unverzüglich einzustellen.
7.3 Soweit die von uns gelieferten Produkte mangelhaft sind, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowie den Regelungen dieses Absatzes nach eigener Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schadensersatzansprüche bestehen ausschließlich in dem Umfang, der in diesen AGB geregelt ist. Die Ansprüche bei Mängeln verjähren mit Ablauf von
zwölf (12) Monaten nach Lieferung; § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB und § 479 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.
7.4 Wir übernehmen insbesondere keine Gewähr für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung bzw. Nutzung durch den Käufer oder Dritte.
7.5 Werden die Produkte verändert durch den Käufer oder einen Dritter verändert, besteht unsererseits keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen.
7.6 Werden die Produkte in anderer als der aus den Kennzeichnungstexten ersichtlichen bestimmungsgemäßen Art und Weise verwendet, besteht unsererseits keine Haftung für die Folgen einer bestimmungswidrigen Anwendung.
7.7 Eventuelle mündliche, insbesondere telefonische Zusagen z.B. zu Produkteigenschaften usw. durch unsere Mitarbeiter sind unverbindlich und geschehen ohne Vollmacht und ohne Rechtswirkung für uns.

§ 8. Retouren; Rückgaben

8.1 Vertragsgemäß gelieferte Ware wird insbesondere aus Gründen der Produkt- und Arzneimittelsicherheit nur im Rahmen der Retourenregelung zurückgenommen. Die Retourenregelung und Regelung zum Lagerwertverlustausgleich sind auf unserer Homepage einsehbar unter:
8.1.a Großhandel
8.1.b Apotheken
8.1.c Lagerwertverlustausgleich
8.2 Unaufgeforderte Warenrücksendungen können von uns ohne Ankündigung vernichtet werden. Etwaige Erstattungsansprüche bestehen für den Rücksendenden nicht.

§ 9. Haftung

9.1 Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unser gesetzlicher Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei
Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung für uns erkennbar waren.
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz/Arzneimittelgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9.2 Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben sind, verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf Monaten und ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert. Darüber hinaus sind Aufwendungsersatzansprüche des Käufers in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung der jeweiligen Bestellung hat.
9.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen AGB vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z. B. entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
sowie des Arzneimittelgesetzes bleiben unberührt.
9.4 Soweit nach diesen AGB unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe der Recordati Pharma sowie für die Haftung von Mitarbeitern und Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 10. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf gelieferter Arzneimittel ist nur in der von uns vorgesehenen Originalverpackung und – sofern von uns vorgesehen – mit der entsprechenden Packungsbeilage gestattet. Originalverpackung meint dabei sowohl Blister usw. als auch Faltschachteln bzw. äußere Umhüllungen. Beim Weiterverkauf zu beachten sind etwaige
Vertriebswegbeschränkungen bzw. Abgabebeschränkungen, die für die von uns gelieferten Produkte insbesondere für Arzneimittel und Medizinprodukte Kraft Gesetzes bestehen bzw. bestehen können. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die von uns gelieferten Produkte vom Käufer an Dritte aufgrund entsprechender Vertriebswegsregelungen abgegeben werden dürfen.

§ 11. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt bzw. von uns anerkannt sind.

§ 12. Gerichtsstand, Rechtswahl

12.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand ist das für unser Unternehmen zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.

13. Nebenabreden, Teilnichtigkeit

13.1 Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
13.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

Stand Mai 2017

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